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Wir haben an allen Wettbewerbstagen einen Tierarzt vor Ort!

Wichtige Informationen

1. Teilnehmer- und Hundedaten

Eine vollständige Teilnehmerliste mit Namen, Adressen und Telefonnummern muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden.

Zusätzlich sind für jeden teilnehmenden Hund folgende Angaben erforderlich:
Name, Alter, Geschlecht und Mikrochipnummer.

2. Tollwutimpfung

Alle Hunde, die Teilnehmer begleiten, müssen über eine gültige Tollwutimpfung verfügen.

Die Impfausweise werden bei der Einfahrt auf die Campingplätze sowie bei allen Besucherhunden kontrolliert.

3. Hunde aus EU-Mitgliedstaaten

Hunde aus EU-Mitgliedstaaten müssen einen gültigen EU-Heimtierausweis mitführen, in dem die Tollwutimpfung ordnungsgemäß dokumentiert ist.

 

4. Einreisebestimmungen (EU- und Nicht-EU-Länder)

Die geltenden EU-Vorschriften für die Verbringung und Einfuhr von Hunden aus EU-Mitgliedstaaten sowie aus Drittstaaten sind vollständig einzuhalten.

Weitere Informationen:
– EU-Mitgliedstaaten: https://www.bmleh.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtierausweis.html
– Drittstaaten: https://bmleh.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtiere-einreiseregelung.html

 

5. Mindestalter

Welpen unter einem Alter von 15 Wochen dürfen nicht eingeführt oder zur Veranstaltung mitgebracht werden.

 

6. Gesundheitszustand der Hunde

Hunde mit Anzeichen einer ansteckenden Krankheit dürfen das Veranstaltungsgelände nicht betreten.

Kranke oder verletzte Hunde sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.

 

7. Gesundheits- und Identitätskontrolle

Innerhalb von 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn findet eine tierärztliche Gesundheitsuntersuchung sowie eine Identitätskontrolle (Überprüfung des Mikrochips) statt.

 

8. Kupierte Hunde

Hunde mit kupierten Ruten oder kupierten Ohren dürfen nicht am Wettbewerb teilnehmen, es sei denn, ein tierärztliches Attest bestätigt, dass

– das Kupieren im Einzelfall aus medizinischen Gründen erforderlich war oder
– bei Jagdhunden das Kupieren für den vorgesehenen jagdlichen Einsatz notwendig war.

Hierfür ist mindestens eine tierärztliche Bescheinigung erforderlich, aus der hervorgeht, dass das Kupieren unter Narkose durchgeführt wurde, sowie ein offizieller Nachweis darüber, dass der Hund als Jagdhund eingesetzt wird oder wurde.

 

9. Unterbringung der Hunde während der Veranstaltung

Hunde dürfen während der Veranstaltung nicht in Fahrzeugen oder Transportanhängern untergebracht werden.

 

10. Regelung zu gefährlichen Hunden (Baden-Württemberg)

Gemäß § 1 der Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg dürfen folgende Rassen nur mit Genehmigung der zuständigen Ortspolizeibehörde gehalten werden und unterliegen einer Maulkorb- und Leinenpflicht:

– American Staffordshire Terrier
– Pit Bull Terrier
– Bull Terrier

Rechtsgrundlage:
https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/Kampfhundeverordnung.pdf

 

11. Vibrissen (Tasthaare)

Alle Hunde müssen über intakte Vibrissen (Tasthaare in der für die jeweilige Rasse üblichen Länge) verfügen.

Ausnahmen sind nur bei medizinischer Notwendigkeit zulässig und müssen durch ein offizielles tierärztliches Attest nachgewiesen werden.

Gemäß § 6 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) gilt das Kürzen oder Entfernen von Vibrissen als „vorübergehende Amputation“. Dies ist bei Tieren wie Hunden und Katzen verboten, da die Tasthaare ein wichtiges Sinnesorgan darstellen.

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